Immobilienkauf-Beratung

Dieter H. Schneider 76307 Karlsbad

Wichtige und häufig gestellte Fragen und meine Antworten:

Wenn es nicht zum Kauf der Immobilie kommt, was muss ich zahlen ?
Nur das vereinbarte Grundhonorar.
 

Ist im Grundhonorar ein schriftliches Gutachten enthalten ?
Nein, ein schriftliches Gutachten wird nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin erstellt und nach der HOAI -Gebührenordnung für Ing.Leistungen - abgerechnet.
 

Ich habe bereits mit dem Verkäufer über den Preis verhandelt, können Sie mir trotzdem bei dem Kauf behilflich sein.
Ja. Da aber bei - vorverhandelten Objekten - wenig Aussicht auf eine Kaufpreisreduzierung für mich bestehen würde, können trotzdem gewünschte Verhandlungen mit dem Verkäufer, nur mit besonderer Aufwandskostenpauschale-Vereinbarung, erfolgen.
 

Werden bei ihrer Immobilien-Begehung auch - verdeckte Mängel - festgestellt ?
Als Baufachmann habe ich einen Blick und ein Auge für Mängel + Schwachstellen bei Immobilien, trotzdem sind bei einer Begehung auch nur die - sichtbaren / augenscheinlichen Mängel- feststellbar. Ohne eine genaue Untersuchung der Bausubstanz, durch Probebohrungen und umfangreichen Messungen, können verdeckte Mängel nicht ausgeschlossen werden können.
 

Wie schnell können Sie eine Besichtigung - meiner Immobilie - vornehmen ?
Eine Besichtigung kann, in der Regel, innerhalb einer Woche nach Beauftragung, vorgenommen werden.
 

Können Sie uns auch ein Immobilienobjekt anbieten ?
Nein, als unabhängiger und neutraler Bau + Immobilienberater befasse ich mich ausschliesslich mit der - Käufer-Beratung - um Interessenkonflikte zu vermeiden.

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