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Dieter H. Schneider 76307 Karlsbad
Wichtige und häufig gestellte Fragen und meine Antworten:
Wenn es nicht zum Kauf der Immobilie kommt, was muss ich zahlen ? Nur das vereinbarte Grundhonorar.
Ist im Grundhonorar ein schriftliches Gutachten enthalten ? Nein, ein schriftliches Gutachten wird nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin erstellt und nach der HOAI -Gebührenordnung für Ing.Leistungen - abgerechnet.
Ich habe bereits mit dem Verkäufer über den Preis verhandelt, können Sie mir trotzdem bei dem Kauf behilflich sein. Ja. Da aber bei - vorverhandelten Objekten - wenig Aussicht auf eine Kaufpreisreduzierung für mich bestehen würde, können trotzdem gewünschte Verhandlungen mit dem Verkäufer, nur mit besonderer Aufwandskostenpauschale-Vereinbarung, erfolgen.
Werden bei ihrer Immobilien-Begehung auch - verdeckte Mängel - festgestellt ? Als Baufachmann habe ich einen Blick und ein Auge für Mängel + Schwachstellen bei Immobilien, trotzdem sind bei einer Begehung auch nur die - sichtbaren / augenscheinlichen Mängel- feststellbar. Ohne eine genaue Untersuchung der Bausubstanz, durch Probebohrungen und umfangreichen Messungen, können verdeckte Mängel nicht ausgeschlossen werden können.
Wie schnell können Sie eine Besichtigung - meiner Immobilie - vornehmen ? Eine Besichtigung kann, in der Regel, innerhalb einer Woche nach Beauftragung, vorgenommen werden.
Können Sie uns auch ein Immobilienobjekt anbieten ? Nein, als unabhängiger und neutraler Bau + Immobilienberater befasse ich mich ausschliesslich mit der - Käufer-Beratung - um Interessenkonflikte zu vermeiden.
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